Bitte unbedingt Beachten! 

In der Zeit von einer Stunde vor Beginn bis einer Stunde nach Beendigung der Veranstaltungen gilt ein allgemeines Angelverbot an ALLEN Vereinsgewässern.

Außer unter „1. Gemeinschaftsfischen“ für die Teilnehmer des Gemeinschaftsfischens und unter „3. Arbeitseinsätze“ für die Mitglieder, die ihre Arbeitsstunden bereits abgeleistet haben, bzw. als Rentner keine Arbeitsstunden leisten müssen.

Bitte die Bereiche während des Jugendangelns nicht beangeln!

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